Sie sind eine engagierte, aufgeschlossene Persönlichkeit und erfüllen folgende Voraussetzungen.
Zum NDS HF wird zugelassen, wer eine berufliche Tätigkeit im entsprechenden Gebiet nachweisen kann (Arbeitsvertrag, Bestätigung durch den Arbeitgeber). Während der gesamten Dauer des NDS HF muss die berufliche Anstellung mindestens 80% Prozent betragen (beinhaltet berufliche Tätigkeit sowie theoretische und praktische Bildungsteile)
Vorausgesetzte Qualifikationen
Zugelassen zum NDS HF sind Personen, die
über einen Abschluss als dipl. Pflegefachfrau HF / dipl. Pflegefachmann HF oder Bachelor of Science in Pflege FH oder über ein von der nach Bundesrecht zuständigen Behörde als gleichwertig anerkanntes ausländisches Diplom in Pflege verfügen.
und